Haus verkaufen trotz Kredit / Wohnung verkaufen trotz Kredit

Natürlich ist es möglich, sein Haus oder Wohnung zu verkaufen, obwohl noch ein Darlehen vorhanden ist. Der Ausstieg aus einem Darlehen ist ein normaler Vorgang in diesem Fall.

Die Bank berechnet basierend auf dem vorhandenen Kredit, der Restlaufzeit und des vereinbarten Zinssatzes den ihr entstandenen Zinsschaden. Daraus ergibt sich die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung.

Eine Ausnahme bei der Vorfälligkeitsentschädigung bilden Bausparverträge, denn bei einem vorzeitigen Ausstieg aus einem Bauspardarlehen fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an.

Alternativ ist es möglich, das gleiche Darlehen für eine anderen Immobilie weiterzuverwenden (Objekttausch), bzw. den neuen Eigentümer in den Vertrag eintreten zu lassen (Schuldnertausch). Dies ist für den neuen Eigentümer natürlich nur attraktiv, wenn die Konditionen mindestens so gut sind, wie er sie aktuell am Markt bekommen kann.

In jedem Fall ist es besser, zunächst die Vorfälligkeitsentschädigung vor einer Verhandlung mit der Bank berechnen zu lassen, um seine eigene Strategie für eine Verhandlung festzulegen. Die Vorfälligkeitsentschädigung kann im Internet berechnet werden.

Die genaue Vorfälligkeitsentschädigung, die über die Bank genannt wird, weicht nur geringfügig von den im Internet erhaltenen Zahlen ab. Hier ein Beispiel für einen Vorfälligkeitsentschädigungsrechner:

http://www.geldanlagen-ratgeber.de/baufinanzierung/rechner-vorfaelligkeitsentschaedigungsrechner.php

Ein interessanter Artikel zu Bausparverträgen und zum Ausstieg daraus findet sich beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:

http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/SW/einfuehrung-in-die-bausparfinanzierung.html

letzte Aktualisierung: Dienstag, 14.02.2019

 

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